Fälle- und Fragenkatalog für die Steuerfachangestelltenprüfung
41. Aufl. 2024
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Teil A: Einkommensteuer
Fall 1
Persönliche Steuerpflicht
Lösung
Für die unbeschränkte Steuerpflicht ist ohne Bedeutung, ob die natürliche Person steuerpflichtige Einkünfte bezieht, wohingegen die beschränkte Steuerpflicht das Vorliegen von inländischen Einkünften voraussetzt.
Theodor Amanlis ist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, da er einen Wohnsitz im Inland hat. Auf Antrag kann er mit seiner Ehefrau zusammen veranlagt werden (§ 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG).
Nicht einkommensteuerpflichtig (weder Wohnsitz noch Einkünfte im Inland).
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (Wohnsitz im Inland).
Nicht einkommensteuerpflichtig (die Hoch- und Tiefbau GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer).
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (Wohnsitz im Inland).
Dr. Emil Schlachter ist beschränkt einkommensteuerpflichtig, da er inländische Einkünfte erzielt (§ 1 Abs. 4 i. V. mit § 49 EStG). Auf Antrag kann Dr. Emil Schlachter als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden (§ 1 Abs. 3 EStG). Dr. Emil Schlachter stehen als EU-Staatsangehöriger die familienbezogenen Steuervergünstigungen gem. § 1a EStG zu. Die Eheleute können auf Antrag zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden (§ 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG).
Nicht einkommensteuerpflichtig (Gewinne der Gesellschaft sind von den Gesellschafter...