1. Wirksame Bekanntgabe eines zusammengefaßten Bescheids an Ehegatten durch Einlegung in Postfach eines Ehegatten - 2. Gegenseitige Bevollmächtigung der Ehegatten zum Empfang eines zusammengefaßten Steuerbescheids umfaßt auch Empfangsvollmacht für zusammengefaßten Bescheid über Hinterziehungszinsen
Leitsatz
1. Für die Bekanntgabe eines zusammengefaßten Bescheids an Ehegatten reicht es aus, daß eine Ausfertigung an sie unter ihrer gemeinsamen Anschrift adressiert und von der Post in das Postfach eines Ehegatten eingelegt wird.
2. Haben sich Ehegatten gegenseitig zum Empfang eines zusammengefaßten Steuerbescheids bevollmächtigt, ist auch die Bekanntgabe eines zusammengefaßten Bescheids über Hinterziehungszinsen an einen Ehegatten mit Wirkung für den anderen Ehegatten zulässig, weil sich die Bevollmächtigung auf den Zinsbescheid erstreckt.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 484 BFH/NV 1995 S. 49 Nr. 7 ZAAAA-95257
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