Vergütungen eines Musiktheaters an angestellte Orchestermusiker für die gesonderte (nicht bereits arbeitsvertragliche) Übertragung von Leistungsschutzrechten sind Einnahmen aus selbständiger Arbeit
Leitsatz
Zahlt ein Musiktheater an seine angestellten Orchestermusiker Vergütungen für die Übertragung von Leistungsschutzrechten betreffend Fernsehausstrahlungen, so handelt es sich nicht um Arbeitslohn, sondern um Einnahmen aus selbständiger Arbeit, wenn die Leistungsschutzrechte nicht bereits aufgrund des Arbeitsvertrages auf den Arbeitgeber übergegangen und die Höhe der jeweiligen Vergütungen in gesonderten Vereinbarungen festgelegt worden sind.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 471 BFH/NV 1995 S. 59 Nr. 8 RAAAA-95251
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