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BFH Urteil v. - VI R 63/94 BStBl 1995 II S. 471

Gesetze: EStG § 18EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1UrhG §§ 73 ff.

Vergütungen eines Musiktheaters an angestellte Orchestermusiker für die gesonderte (nicht bereits arbeitsvertragliche) Übertragung von Leistungsschutzrechten sind Einnahmen aus selbständiger Arbeit

Leitsatz

Zahlt ein Musiktheater an seine angestellten Orchestermusiker Vergütungen für die Übertragung von Leistungsschutzrechten betreffend Fernsehausstrahlungen, so handelt es sich nicht um Arbeitslohn, sondern um Einnahmen aus selbständiger Arbeit, wenn die Leistungsschutzrechte nicht bereits aufgrund des Arbeitsvertrages auf den Arbeitgeber übergegangen und die Höhe der jeweiligen Vergütungen in gesonderten Vereinbarungen festgelegt worden sind.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:





Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 471
BFH/NV 1995 S. 59 Nr. 8
RAAAA-95251

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BFH, Urteil v. 06.03.1995 - VI R 63/94

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