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BPatG Urteil v. - 6 Ni 29/21 (EP)

Tatbestand

Die Beklagten sind Inhaber des u. a. auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 688 106 (im Folgenden: „Streitpatent“). Das am 25. Juli 2003 angemeldete Streitpatent, dessen Erteilung am 14. Mai 2014 veröffentlicht worden ist, trägt die Bezeichnung „Orthopädische Vorrichtung zur Korrektur von Zehenfehlstellungen“. Das Streitpatent nimmt die Priorität der deutschen Anmeldung DE 10240121 vom 30. August 2002 in Anspruch und wird beim deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen DE 503 15 057 geführt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2023:220923U6Ni29.21EP.0

Fundstelle(n):
CAAAJ-61740

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Urteil v. 22.09.2023 - 6 Ni 29/21 (EP)

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