Wertloswerden eines anläßlich des Ausscheidens aus der Gesellschaft nicht getilgten Gesellschafterdarlehens führt zur nachträglichen Korrektur des Veräußerungsgewinns
Leitsatz
Scheidet ein Kommanditist aus der KG aus und bleibt sein bisheriges Gesellschafterdarlehen bestehen, so ist, wenn diese Forderung später wertlos wird, sein Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit gemindert (Anschluß an , BFHE 175, 353, BStBl II 1995, 112).
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 465 BFH/NV 1995 S. 51 Nr. 7 AAAAA-95248
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