Klausurentraining für Steuerfachangestellte
22. Aufl. 2024
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Klausursatz II: Lösung Steuerwesen
Klausurteil I: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer (25,0 Punkte)
Sachverhalt (25,0 Punkte)
Lösung
Zu 1.
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Der Körperschaftsteuersatz für das Jahr 2023 beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens (§ 23 Abs. 1 KStG). Die Steuermesszahl nach dem Gewerbeertrag beträgt 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG). | 1,0 P |
Zu 2.
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Die Gewinnausschüttung i. H. von 30.000 € wird vollständig aus dem Gewinn des Jahres 2023 der Messe & Bau GmbH finanziert, so dass sich insoweit keine Auswirkung auf die Körperschaftsteuer derselben ergibt (§ 8 Abs. 3 Satz 1 KStG). | 3,0 P |
Zu 3.
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Die Gewinnausschüttung stellt eine Einnahme aus Kapitalvermögen des Bruno Baumeisters dar (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG). | 1,0 P |
Die Einnahme ist in voller Höhe (= 30.000 €) steuerpflichtig und dem Veranlagungszeitraum 2024 steuerlich zuzuordnen (Zufluss). | 4,0 P |
Handelt es sich um Dividendeneinnahmen im betrieblichen Bereich, unterliegen sie dem sog. „Teileinkünfteverfahren“ und bleiben zu 40 % steuerfrei (§ 3 Nr. 40 EStG). Damit im Zusammenhang stehende Aufwendungen sind gem. § 3c Abs. 2 EStG zu lediglich 60 % abzugsfähig.
Handelt es sich hingegen – wie im vorliegenden Fall – um private Kapitaleinkünfte, findet das Teileinkünfteverfahren keine Anwendung und die Dividendeneinnahmen unterliegen zu 100 % der Besteuer...