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Vorsteueraufteilung nach dem Gesamtumsatzschlüssel
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 785Die Finanzverwaltung hat mit (NWB UAAAJ-59285) ausführlich zu der Anwendung und Ermittlung des Gesamtumsatzschlüssels zur Vorsteueraufteilung i. S. von § 15 Abs. 4 UStG Stellung bezogen. Die an das Schreiben anknüpfenden Regelungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses wurden entsprechend geändert bzw. ergänzt. Die Ausführungen greifen zwar ausdrücklich weitestgehend nur für die Ermittlung des Gesamtumsatzschlüssels, jedoch lassen sich auch Aussagen zu der Anwendung und Ermittlung von Teilumsatzschlüsseln oder anderen Aufteilungsschlüsseln finden, sodass bislang offen gebliebene Fragen der Beratungspraxis geklärt werden können.
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Anwendung des Gesamtumsatzschlüssels
[i] BMF, Schreiben v. 13.2.2024, NWB UAAAJ-59285 Die Finanzverwaltung stellt klar, dass eine Aufteilung „nach dem Verhältnis der Umsätze“ i. S. von § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG nur die Anwendung des Gesamtumsatzschlüssels meint. Objekt-, betriebs- oder abteilungsbezogene Umsatzschlüssel stellen hingegen andere Methoden der wirtschaftlichen Zurechnung dar, die wie Flächen-, Aufwands- oder Zeitschlüssel dem Gesamtumsatzschlüssel vorgehen, sofern sie präzisere Ergebnisse liefern. [i]Freie Wahl des AufteilungsschlüsselsDer Unternehmer kann ...