Verfahrensrecht | Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen von erstmaligen Rentenbeziehern (FinMin)
Die Thüringer Finanzämter stellen die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen für Personen, die im Jahr 2023 erstmalig Renteneinkünfte bezogen haben, zurück. Grund ist die noch fehlende Zustimmung des Bundesrates zum Wachstumschancengesetz.
Die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen von im Jahr 2023 neu in Rente gegangenen Personen wird in den Thüringer Finanzämtern vorerst zurückgestellt. Die Bearbeitung erfolgt, sobald das Wachstumschancengesetz endgültig in Kraft tritt. Dafür muss der Bundesrat noch zustimmen. Die nächste Sitzung ist für den 22. März geplant. Nachdem der Regierungsentwurf im parlamentarischen Verfahren keine Mehrheit gefunden hatte, konnte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am auf eine Beschlussempfehlung zum Wachstumschancengesetz einigen.
Mit dem Gesetz ist u.a. auch die vorgesehene Abmilderung des Anstiegs des steuerpflichtigen Teils der Rente vorgesehen. „Wir gehen davon aus, dass der Bundesrat zustimmen wird. Dann können die darin vorgesehenen Entlastungen für Personen, die im vergangenen Jahr erstmals Renteneinkünfte bezogen haben, bei der Einkommensteuerfestsetzung gleich berücksichtigt werden“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert. So werde Mehrarbeit für Steuerpflichtige und die Steuerverwaltung reduziert. Andernfalls müssten die Einkommensteuerfestsetzungen nachträglich noch einmal geändert werden.
Die relevanten Programmierarbeiten sind auf Grundlage der derzeit geplanten Änderungen bereits weitestgehend abgeschlossen. Die technische Umsetzung kann nach Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes zeitnah erfolgen.
Mit der Bearbeitung aller anderen Einkommensteuererklärungen 2023 beginnen die Thüringer Finanzämter am (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 8.3.2024).
Quelle: Thüringer FinMin, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
XAAAJ-61519