Steuerberater-Prüfungsklausuren
2024
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Steuerberaterprüfung 2010/2024
Lösung der Prüfungsaufgabe aus dem Verfahrensrecht und anderen Rechtsgebieten
Teil I: Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung
Verfasser: Professor Dr. Martin Stirnberg
I: Auslegung des am beim Finanzamt (FA) Würzburg eingegangenen Schreibens
Das mittels Telefax übersandte Schreiben des Steuerberaters Sebastian Sommer (nachfolgend auch: Stb. S) ist als Einspruch i. S. d. §§ 347 ff. AO anzusehen. Hieran kann schon angesichts der Eingangsformulierung „ich lege Einspruch ein“ und des Umstands, dass das Schreiben von einem mit der Bedeutung dieses Begriffs vertrauten Steuerberater stammt, kein Zweifel bestehen.
Der Einspruch wendet sich gegen das an Stb. S gerichtete Schreiben des FA Würzburg vom , mit dem die Behörde den am gestellten Antrag auf Änderung des Umsatzsteuerbescheides 02 seiner Mandantin Susi Wong (nachfolgend auch: W) abgelehnt hat.
Hierbei handelt es sich um einen Ablehnungsbescheid i. S. d. § 155 Abs. 1 Satz 3 AO. Diese Vorschrift, die im Zusammenhang mit § 155 Abs. 1 Satz 2 AO zu sehen ist, bringt zum Ausdruck, dass die Ablehnung eines Antrags auf Steuerfestsetzung – erfasst damit auch die Änderungsfestsetzung – als Steuerbescheid zu qualifizieren ist (vgl. hierzu AEAO Nr. 2 Satz 1 zu § 155).
Dass das FA Würzburg mit seinem Schre...