Steuerberater-Prüfungsklausuren
2024
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Steuerberaterprüfung 2011/2024
Lösung der Prüfungsaufgabe aus dem Gebiet der Buchführung und des Bilanzwesens
Verfasser: Steuerberater Jörg Koltermann
Teil I: Einzelunternehmen Herbst
1. Baumaßnahmen Produktionshalle
Grundstücke und Grundstücksteile, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt werden, gehören regelmäßig zum (notwendigen) Betriebsvermögen (§ 246 Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, R 4.2 Abs. 7 EStR). Das trifft auf das Grundstück nebst Produktionshalle zu. Die Bewertung der Produktionshalle erfolgt mit den Herstellungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit § 255 Abs. 2 HGB) abzüglich planmäßiger Abschreibungen bzw. Absetzung für Abnutzung (§ 253 Abs. 3 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG).
Nach dem Sachverhalt war Herbst berechtigt, in 2022 gem. § 7 Abs. 4 Satz 3 EStG eine außerplanmäßige Abschreibung bzw. eine Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung (AfaA) vorzunehmen. In diesen Fällen bemessen sich die Absetzungen für Abnutzung (AfA) von dem folgenden Wirtschaftsjahr oder Kalenderjahr an nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich des Betrags der Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (§ 11c Abs. 2 Satz 1 EStDV). Ab 2023 beträgt die AfA-Bemessungsgrundlage sodann 260 000 €:
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Herstellungskosten | 300 000 € |
AfaA | ./. 40 000 € |
Verbleiben | 260 000 ... |