Steuerberater-Prüfungsklausuren
2024
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Steuerberaterprüfungsklausur Oktober 2011/2024
Lösung der Prüfungsaufgabe aus dem Verfahrensrecht und anderen Rechtsgebieten
Teil I: Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung
Verfasser: Professor Dr. Martin Stirnberg
Der Einkommensteuerbescheid des Jahres 04 des Finanzamts (FA) Landsberg vom Februar 06 mit einer ESt-Festsetzung i. H. v. 47 000 € ist ohne Nebenbestimmung, also nicht unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangen.
Im Oktober des Jahres 11 (= Bearbeitungsstichtag) kommt eine Änderung dieses Bescheids, gegen dessen Wirksamkeit keine Bedenken bestehen, im Hinblick auf die anlässlich der Geschäftsprüfung im FA getroffenen Feststellungen nur in Betracht,
wenn eine Korrekturvorschrift eingreift, weil die materielle Bestandskraft nur durchbrochen wird, soweit es das Gesetz zulässt (vgl. AEAO Nr. 3 vor §§ 172 bis 177),
und
wenn noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist – siehe § 169 Abs. 1 Satz 1 u. 2 AO.
Frage 1 (Prüfung einer Bescheidänderung im Hinblick auf den erhöhten Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit):
A: Anpassung an den Feststellungsbescheid 04 vom
Der ESt-Bescheid 04 könnte nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO zu ändern sein. Hiernach ist ein Steuerbescheid zu ändern, soweit ein Grundlagenbescheid, dem Bindungswirkung für diesen Steuerbesche...