1. Übertragung des Behindertenpauschbetrages eines Kindes setzt dessen unbeschränkte Steuerpflicht voraus - 2. Nachweis oder Glaubhaftmachung der Aufwendungen wegen Behinderung Voraussetzung für § 33 und § 33b Abs. 3 EStG
Leitsatz
1. Die Übertragung des Pauschbetrages für ein körperbehindertes Kind nach § 33b Abs. 5 Satz 1 EStG setzt voraus, daß das Kind unbeschränkt steuerpflichtig ist.
2. Eine Berücksichtigung der betreffenden Aufwendungen (für das im Ausland lebende Kind) nach § 33 EStG ist nur möglich, wenn die Aufwendungen nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden. Fehlt es an diesem Nachweis oder der Glaubhaftmachung, kommt ein Abzug auch nur in Höhe der Pauschbeträge des § 33b Abs. 3 EStG nicht in Betracht.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 408 BFH/NV 1995 S. 43 Nr. 6 GAAAA-95220
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