Kein begünstigter Veräußerungsgewinn bei Veräußerung des gesamten Grundstücksbestandes (Umlaufvermögen) durch einen gewerblichen Grundstückshändler an einen oder zwei Erwerber
Leitsatz
Veräußert ein gewerblicher Grundstückshändler seinen gesamten Grundstücksbestand (Umlaufvermögen) an einen oder zwei Erwerber, ist ein laufender Gewinn - kein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn - gegeben. Ein solcher Gewinn ist weder einkommensteuerrechtlich nach den §§ 16, 34 EStG begünstigt noch gewerbesteuerrechtlich von der Gewerbeertragsteuer freigestellt (Anschluß an , BFHE 172, 344, BStBl II 1994, 105).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 388 BFH/NV 1995 S. 44 Nr. 6 QAAAA-95208
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