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Steuern mobil Nr. 3 vom 01.03.2024

Besteuerung eines Veräußerungsgewinns erst bei Zufluss der variablen Zahlungen

Bei der Veräußerung eines Unternehmens sind neben dem Festkaufpreis zu leistende gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile erst beim Zufluss als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern. Sie erhöhen nicht bereits den Veräußerungsgewinn im Jahr der Veräußerung. Dies gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs auch für Earn-Out-Klauseln, bei denen das Entstehen der variablen Kaufpreisbestandteile sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach ungewiss ist.

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Wir beginnen mit einem Urteil des Bundesfinanzhofs zur Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung eines Unternehmens, wenn der Käufer auf Basis einer Earn-out-Klausel variable Zahlungen leistet, deren Entstehen sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach ungewiss waren.

In unruhigen Zeiten wie wir sie derzeit ohne Zweifel haben, wird beim Verkauf eines Unternehmens nicht selten neben einem Festbetrag ein Teil des Kaufpreises vom künftigen Umsatz oder vom künftigen Gewinn abhängig gemacht. In einer Earn-out-Kl...

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