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BFH Urteil v. - I R 136/93 BStBl 1995 II S. 382

Gesetze: AO 1977 §§ 118, 163EStG § 57 Abs. 4EStG DDR §§ 2 Abs. 1, 25 Abs. 1DMBilG § 53VWWSU Art. 1 Abs. 1Anlage VWWSU Art. 2 Satz 1StÄndG DDR § 1 Abs. 1GewStG § 36 Abs. 5aHGB § 244AO über den Abschluß der Buchführung in Mark der DDR § 2 Abs.1

1. Die im Beitrittsgebiet ergangenen Bescheide über die Steuerrate 1990 können mehrere selbständig anfechtbare Verwaltungsakte enthalten - 2. Die in diesen Bescheiden vorgenommene Halbierung der auf das 1. Halbjahr 1990 entfallenden Steuer ist eine Billigkeitsmaßnahme - 3. Die in den Bescheiden enthaltene Aufteilung der auf das 1. und 2. Halbjahr entfallenden Steuern dient nur der Ermittlung dieser abweichenden Steuerfestsetzung und enthält keine gesonderten Steuerfestsetzungen für das 1. und 2. Halbjahr

Leitsatz

1. Die im Beitrittsgebiet ergangenen Bescheide über die Steuerrate 1990 können mehrere selbständig anfechtbare Verwaltungsakte enthalten.

2. Die in diesen Bescheiden vorgenommene Halbierung der auf das 1. Halbjahr 1990 entfallenden Steuer ist eine Billigkeitsmaßnahme.

3. Die in den Bescheiden enthaltene Aufteilung der auf das 1. und 2. Halbjahr entfallenden Steuern dient nur der Ermittlung dieser abweichenden Steuerfestsetzung und enthält keine gesonderten Steuerfestsetzungen für das 1. und 2. Halbjahr.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 382
BFH/NV 1995 S. 17 Nr. 3
WAAAA-95206

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BFH, Urteil v. 14.09.1994 - I R 136/93

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