In Deutschland einkommensteuerpflichtige Einkünfte eines in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen aus einer nichtselbständigen
Tätigkeit für einen auf Zypern ansässigen Arbeitgeber im Schiffsverkehr zwischen Hamburg und Helgoland
Leitsatz
1. Ist ein in Deutschland wohnender Steuerpflichtiger für einen zypriotischen Arbeitgeber auf einem zypriotischen Schiff im
Schiffsverkehr zwischen Hamburg und Helgoland nichtselbständig tätig und werden auf den Fahrten keine internationalen Gewässer,
sondern lediglich die Elbe sowie die seit 1995 gültige 12-Meilenzone vor dem Festland und die 12-Meilenzone um Helgoland durchfahren,
so gilt die Tätigkeit im Sinne des Art. 14 Abs. 1 DBA Zypern als in Deutschland ausgeübt. Die Vergütung wird dem Steuerpflichtigen
Kläger auch nicht für eine Arbeit „an Bord eines Schiffes im Binnenverkehr” im Sinne von Art. 14 Abs. 4 DBA Zypern gezahlt
und ist daher in Deutschland einkommensteuerpflichtig.
2. Unter „Binnenverkehr” im Sinne von Art. 14 Abs. 4 DBA Zypern ist die Binnenschiffahrt, also nur derjenige Verkehr zu verstehen,
der ausschließlich auf Binnengewässern stattfindet, die geografisch innerhalb des Festlandes liegen (Flüsse, Kanäle und Seen).
Das trifft auf die Überfahrt nach Helgoland nicht zu, da diese durch ein Küstenmeer führt. Art. 14 Abs. 4 DBA Zypern erfasst
insoweit nur den internationalen Seeverkehr und die Binnenschifffahrt, nicht aber den „nationalen Seeverkehr”.
Fundstelle(n): IStR 2024 S. 353 Nr. 9 NAAAJ-61275
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FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 21.11.2023 - 1 K 232/22
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