Prozesskostenhilfe bei konkurrierenden Kindergeldansprüchen
Leitsatz
1. Nach Art. 68 Abs. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 883/2004 wird die Konkurrenz von Kindergeldansprüchen so aufgelöst, dass an erster
Stelle die durch eine Beschäftigung oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausgelösten Ansprüche stehen.
2. Bezieht ein Kindergeldberechtigter im streitigen Zeitraum Krankengeld ist dieser Bezugszeitraum über Art. 11 Abs. 2 VO
(EG) Nr. 883/2004 und Art 11 Abs. 3 Buchst. a VO (EG) Nr. 883/2004 einer Beschäftigungszeit gleichgestellt.
Fundstelle(n): JAAAJ-61272
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG München, Beschluss v. 24.11.2023 - 12 K 1843/23
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.