Kein Anspruch eines entsandten Arbeitnehmers auf Differenzkindergeld für die mit seiner Ehefrau in der Slowakei lebenden Kinder
Leitsatz
1. Das Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz ist eine Familienleistung im Sinne des Art. 1 Buchst. z VO (EG) Nr. 883/2004.
2. Ein von seinem slowakischen Arbeitgeber durch zwei hintereinander geschaltete Entsendungen, deren Dauer für sich betrachtet
jeweils voraussichtlich nicht mehr als 24 Monate beträgt, nach Deutschland entsandter Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf
Differenzkindergeld für die gemeinsam mit seiner Ehefrau in der Slowakei lebenden Kinder.
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.09.2023 - 12 K 1355/23