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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 6 K 893/19

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1a; UStG § 15a

Vorsteuerberichtigung und keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei einem steuerbefreiten Verkauf eines vermieteten Grundstücks an den Mieter

Leitsatz

  1. Es liegt keine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, wenn der Unternehmer ein vermietetes bebautes Grundstück an den Mieter veräußert und dieser das bebaute Grundstück weiterhin für eigenbetriebliche Zwecke (hier Betrieb eines Hotels) nutzt und selbst nicht (weiter-) vermietet.

  2. Der veräußernde Grundstückseigentümer hat wegen der deshalb umsatzsteuerbaren aber (mangels wirksamen Verzichts auf die Umsatzsteuerbefreiung) steuerbefreiten Lieferung des Grundstücks die mit dem Grundstück zusammenhängenden Vorsteuern im Rahmen des Vorsteuerberichtigungszeitraums auch dann zu berichtigen, wenn die vorsteuerbelasteten Eingangsleistungen an den Verkäufer auch dem das Grundstück erwerbenden Mieter zugute kamen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
KAAAJ-61263

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Nutzungsdauer:
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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 21.03.2022 - 6 K 893/19

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