Vorsteuerberichtigung und keine Geschäftsveräußerung
im Ganzen bei einem steuerbefreiten Verkauf eines vermieteten Grundstücks
an den Mieter
Leitsatz
Es liegt keine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, wenn der Unternehmer ein vermietetes bebautes Grundstück an den Mieter
veräußert und dieser das bebaute Grundstück weiterhin für eigenbetriebliche Zwecke (hier Betrieb eines Hotels) nutzt und selbst
nicht (weiter-) vermietet.
Der veräußernde Grundstückseigentümer hat wegen der deshalb umsatzsteuerbaren aber (mangels wirksamen Verzichts auf die Umsatzsteuerbefreiung)
steuerbefreiten Lieferung des Grundstücks die mit dem Grundstück zusammenhängenden Vorsteuern im Rahmen des Vorsteuerberichtigungszeitraums
auch dann zu berichtigen, wenn die vorsteuerbelasteten Eingangsleistungen an den Verkäufer auch dem das Grundstück erwerbenden
Mieter zugute kamen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): KAAAJ-61263
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 21.03.2022 - 6 K 893/19
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