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BFH Urteil v. - IV R 82/93 BStBl 1995 II S. 371

Gesetze: EStG § 14a Abs. 4HöfeO § 12HöfeO § 13

Leistungen zur Abfindung weichender Erben sind auch insoweit nach § 14a Abs. 4 EStG begünstigt, als sie den Betrag übersteigen, der den weichenden Erben nach der HöfeO zusteht

Leitsatz

Leistungen zur Abfindung weichender Erben sind auch insoweit nach § 14a Abs. 4 EStG begünstigt, als sie den Betrag übersteigen, der den weichenden Erben nach der HöfeO zusteht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 371
BFH/NV 1995 S. 26 Nr. 4
VAAAA-95199

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BFH, Urteil v. 22.09.1994 - IV R 82/93

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