Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkünftekorrektur bei Produktionsverlagerung auf eine Schwestergesellschaft im Ausland
Insbesondere in Betriebsprüfungen ist das Thema Verrechnungspreise stark im Fokus der Finanzbehörden und hat sich mittlerweile zu einem ganz zentralen Thema der internationalen Unternehmensbesteuerung entwickelt. Davon betroffen sind insbesondere international tätige Unternehmensgruppen, die aufgrund der sich stetig ändernden Marktgegebenheiten fortlaufend dazu gezwungen sind, Abläufe und Prozesse innerhalb der Unternehmensgruppe anzupassen. Dies kann auch zur Besteuerung einer Funktionsverlagerung führen. Der BFH hat sich im Urteil v. - I R 54/19, NWB UAAAJ-54953, mit den Voraussetzungen einer Funktionsverlagerung und weiteren zentralen Verrechnungspreisfragestellungen befasst.
.
I. Kernaussagen des BFH-Urteils v. 9.8.2023
Der BFH führt aus, dass eine verlagerungsfähige Funktion ein organischer Teil eines Unternehmens ist und dies voraussetzt, dass die Produktion für einen Kunden als eigenständige Produktion im Unternehmen geführt sein muss, um die Voraussetzung für eine Funktionsverlagerung erfüllen zu können. Der BFH erteilt damit der tätigkeits- und objektbezogenen Betrachtungsweise der Finanzverwaltung e...