1. Zur Bewertung - retrograden Ermittlung des Teilwerts - von
Grundstücken des Umlaufvermögens bei einem Kreditinstitut - 2. Der
Wertansatz solcher Grundstücke kann nicht wie der einer unverzinslichen
Forderung abgezinst werden
Leitsatz
1. Grundstücke, die ein
Kreditinstitut zur Vermeidung höherer Forderungsausfälle ersteigert,
sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten zu bewerten.
2. Die Rechtsprechung des BFH zur
retrograden Ermittlung des Einzelveräußerungspreises läßt
für derartige Grundstücke eine Minderung des voraussichtlichen
Veräußerungserlöses um die künftig zu zahlenden
(Spar-)Zinsen und einen banküblichen Unternehmergewinn nicht zu. Dasselbe
gilt im Regelfall für die künftig auf die Grundstücke
entfallenden Gemeinkosten.
3. Ein Grundstück kann nicht
wie eine unverzinsliche Forderung abgezinst
werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 336 BFH/NV 1995 S. 34 Nr. 5 SAAAA-95187
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