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Verfahrensrecht | Nichtigkeit eines Schenkungsteuerbescheids (BFH)
Entrichtet der Schenker die ihm
gegenüber festgesetzte Schenkungsteuer in vollem Umfang, so erlischt diese auch
mit Wirkung gegenüber dem Bedachten als weiteren Gesamtschuldner und kann daher
diesem gegenüber nicht mehr festgesetzt werden. Ein Schenkungsteuerbescheid ist
nichtig, wenn ihm auch nach verständiger Auslegung nicht mit hinreichender
Sicherheit die Höhe der festgesetzten Schenkungsteuer entnommen werden kann
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs. 1 AO). Er ist nichtig und damit nach § 124 Abs. 3 AO unwirksam, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist (§ 125 Abs. 1 AO). Ein Verwaltun...