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Lexikon - Stand: 09.04.2025

Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern in Deutschland

Henning Rabe v. Pappenheim

I Einführung

Der Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer kommt eine immer größer werdende Bedeutung zu. Die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern berührt verschiedene Rechtsgebiete – insbesondere das sogenannte „Arbeitsmigrationsrecht“, das Arbeitsrecht, das Sozialversicherungsrecht und das Steuerrecht.

Nachfolgend wird ein Überblick über das Arbeitsmigrationsrecht gegeben. Hierbei handelt es sich um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Drittstaatsangehörige (Ausländer, die nicht Bürger der EU/EWR/Schweiz sind) in Deutschland beschäftigt werden dürfen.

Seit der Reformierung (2005) des deutschen Arbeitsmarktzuganges durch das Zuwanderungsgesetz bedürfen Staatsangehörige aus Drittstaaten für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines sogenannten Aufenthaltstitels. Der Arbeitsmarktzugang für Fachkräfte aus Drittstaaten wird sowohl durch das am in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz als auch durch die jüngst in Kraft getretene Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erleichtert.

1 Klärung bedeutsamer Vorfragen

Vor der Prüfung unter welchen Voraussetzungen ausländische Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt werden können, sind wesentliche Vorfra...

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