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Neuerungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmereinkünften nach dem DBA Luxemburg - Teil 1
Luxemburg ist für deutsche Arbeitnehmer als Tätigkeitsstaat nach wie vor sehr attraktiv; ca. 50.000 grenzpendelnde Arbeitnehmer fahren arbeitstäglich vom Ansässigkeitsstaat Deutschland nach Luxemburg. Zum DBA Luxemburg 2012 wurde am ein Änderungsprotokoll unterzeichnet, das vor allem Neuerungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmereinkünften vorsieht. Zu diesen Neuerungen haben die zuständigen Behörden am zusätzlich eine neue Konsultationsvereinbarung getroffen, die die Anwendung und Auslegung des Abkommens in Bezug auf die Zuordnung des Besteuerungsrechts für Arbeitnehmereinkünfte widerspruchsfrei regeln soll.
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I. Abkommensrechtliche Kodifizierungen von vorherigen Konsultationsvereinbarungen
Der BFH hatte mit Urteil v. - I R 43/20, NWB NWB MAAAJ-50498, entschieden, dass die in der Konsultationsvereinbarung v. vorgenommene Zuordnung von Besteuerungsrechten unabhängig von der Verweildauer in einem Staat für die Auslegung nicht maßgeblich sei, wenn sie nicht durch den Wortlaut der einschlägigen Abkommensvorschrift gedeckt ist. Dies könne auch nicht durch die KonsVerLUXV v. erreicht werden, da sich diese auf das (al...