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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 11-12 | Kindergeld: Vorsicht Falle bei Freiwilligendiensten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

Eine einheitliche Erstausbildung erfordert u a. einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen den Ausbildungsabschnitten. Dieser ist nur dann gewahrt, wenn das Kind den nächsten Teil einer mehraktigen Ausbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufnimmt. Wird zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ein Freiwilligendienst absolviert, ist dies nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs schädlich.

Das nächste Urteil, das wir Ihnen nun vorstellen, ist zum Kindergeld ergangen. Es war dem Bundesfinanzhof eine Pressemitteilung wert. Einmal mehr ging es um die Frage, ob eine einheitliche Erstausbildung vorliegt. – Der steuerliche Background ist nach meiner Erfahrung längst nicht allen Eltern präsent.

Das stimmt. – Am besten erklären Sie es Ihren Mandanten so: In der Regel ist es im Hinblick auf das Kindergeld vorteilhaft, wenn mehrere Ausbildungen zu einer einheitlichen Erstausbildung zusammengefasst werden können. Auch wenn das Kind neben dem zweiten Ausbildungsabschnitt arbeitet, gibt es in diesem Fall für die Eltern – unabhängig von den wöchentlichen Arbeitsstunden – durchaus die Chance, Kindergeld zu bekommen. Nämlich dann, wenn die Ausbildung trot...

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