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Track 24-26 | Tonnagebesteuerung: Vorlage an das BVerfG zur Rückwirkung bei unentgeltlicher Rechtsnachfolge
Mit dem AbzStEntModG vom war § 5a Abs. 4 EStG mit rückwirkender Geltung dahingehend ergänzt worden, dass im Fall der unentgeltlichen Übertragung zum Buchwert der Unterschiedsbetrag des Mitunternehmeranteils auf den Rechtsnachfolger übergeht. Damit war die langjährige Verwaltungspraxis gesetzlich verankert worden. Wie schon zuvor das FG Hamburg hält der Bundesfinanzhof die Rückwirkung für verfassungswidrig und hat das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht eine Frage zur Tonnagebesteuerung vorgelegt: Ist bei einer unentgeltlichen Rechtsnachfolge die rückwirkende Besteuerung mit dem Grundgesetz vereinbar?
Über die Sonderregelung für Reedereien hinaus, ist der aktuelle Beschluss von allgemeinem Interesse, weil der Bundesfinanzhof sich mit der Frage befasst hat, ob Steuerpflichtige auf die veröffentlichte Verwaltungsauffassung vertrauen dürfen.
Dazu gleich mehr. Lassen Sie uns vorab in Erinnerung rufen, was es mit der Tonnagebesteuerung eigentlich auf sich hat. – Gerne. – Mit § 5a EStG gibt es seit mehr als zwei Jahrzehnten eine Sonderregelung für die heimische Schifffahrt, die der Wettbewerbsgleichheit deutscher Reeder im interna...