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Gesellschaftsrechtliche Neuerungen durch das MoPeG ab dem 1.1.2024
Steuerrechtliche Praxisfragen
Am ist mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) eine der bislang größten gesellschaftsrechtlichen Reformen in Kraft getreten. Der Kern der Änderungen betrifft die Regelungen zur GbR als Grundform der Personengesellschaften. Insbesondere die gesetzlich normierte Aufgabe des Gesamthandsprinzips und die Einführung der eingetragenen GbR führen zu zahlreichen Neuerungen. Die hohe Relevanz für die Beratung zeigt sich anschaulich an der Eintragung von allein 8.142 Firmen in das neue Gesellschaftsregister für GbR seit Beginn dieses Jahres. Der nachfolgende Beitrag konzentriert sich auf die Darstellung der maßgebenden gesellschaftsrechtlichen Regelungen bei der GbR im Kontext ihrer steuerlichen Auswirkungen und soll einen Überblick für die Praxis schaffen.
I. Die rechtsfähige GbR als Grundform rechtsfähiger Personengesellschaften
1. Gründung und Eintragung der GbR in das neue Gesellschaftsregister
Der Gesetzgeber geht nunmehr von der Rechtsfähigkeit der GbR als Regelfall aus und hat dies ausdrücklich in § 705 Abs. 2 BGB n. F. verankert. Die Anforderungen an die Gründung einer GbR sind unverändert geblieben. Es bedarf zumin...