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Editorial
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Jede Verpackung eines Medikaments enthält immer auch einen Beipackzettel. Der Beipackzettel richtet sich an die Patientinnen und Patienten – also an Personen ohne medizinische Vorkenntnisse – deshalb sind die Informationen allgemein verständlich formuliert. Er enthält wichtige Angaben zum Wirkstoff, dem Indikationsgebiet, zur Anwendung sowie zu möglichen Risiken und Nebenwirkungen. Damit alle Beipackzettel die Informationen einheitlich vermitteln, regelt das Arzneimittelgesetz, welche Inhalte enthalten sein und in welcher Reihenfolge sie genannt werden müssen. Wie ein Beipackzettel aufgebaut ist und welche Informationen er enthält, lesen Sie auf S. 7.
Das Telefon ist in jeder Arztpraxis ein unverzichtbares Kommunikationsmittel und ein entscheidender Faktor für die Patientenbindung. Da sich die Gesprächspartner nicht sehen können, ist die Stimme das wichtigste Instrument beim Telefonieren, denn sie spiegelt unsere Stimmung wider. Weil es oft auch um personenbezogene Daten geht, müssen beim Telefonieren unbedingt die Vorgaben des Datenschutzes beachtet werden. Kathrin Mann zeigt, worauf Sie achten sollten, damit ein Telefonat für beide Seiten erfolgreich verläuft (S. 13).
Ihre