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BFH 23.11.2023 V R 3/22, Kommentierte Nachricht

Umsatzsteuer | Vorsteuer aus Rechnung des Konkursverwalters

Hat das Unternehmen seinen Betrieb bereits vor der Eröffnung des Konkursverfahrens eingestellt, ist die Vorsteuer aus der Rechnung des Konkursverwalters in voller Höhe abziehbar, wenn das Unternehmen bis zur Unternehmenseinstellung ausschließlich Umsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, erzielt hat. Es ist dann unschädlich, wenn der Konkursverwalter umsatzsteuerfreie Vermietungsumsätze erzielt.

[i]Tätigkeit der Konkursverwaltung dient der Abwicklung und VerwertungIm Konkursverfahren geht es nicht um die Fortführung des Unternehmens, sondern nur um die Abwicklung. Die Tätigkeit des Konkursverwalters bezieht sich daher nur auf die angemeldeten Forderungen der Gläubiger, die auf die frühere Umsatztätigkeit des Gemeinschuldners zurückgehen.

Der Kläger war Konkursverwalter über das Vermögen der K-KG. Die K-KG stellte im Juli 1997 einen Antra...

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Vorsteuer aus Rechnung des Konkursverwalters

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