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BFH Urteil v. - I R 5/94 BStBl 1995 II S. 255

Gesetze: EStG §§ 43 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b, 44a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5KO §§ 58, 59

1. Gläubiger der von einer KG bezogenen Kapitalerträge sind die Mitunternehmer (§ 44a Abs. 1 Nr. 2 EStG) - 2. Im Konkursverfahren über das Vermögen einer KG kann dem Konkursverwalter keine NV-Bescheinigung i. S. des § 44a Abs. 2 Nr. 2 EStG erteilt werden

Leitsatz

1. Im Konkursverfahren über das Vermögen einer KG kann dem Konkursverwalter keine Nichtveranlagungsbescheinigung i. S. des § 44a Abs. 2 Nr. 2 EStG 1990 i. d. F. des Gesetzes vom (BGBl I 1992, 1853, BStBl I 1992, 682) - EStG - erteilt werden.

2. Im Sinne des § 44a Abs. 1 Nr. 2 EStG sind Gläubiger der von einer Personengesellschaft bezogenen Kapitalerträge die Mitunternehmer.

3. Erzielt eine in Konkurs geratene KG Kapitalerträge, so gehört die davon zu erhebende Zinsabschlagsteuer zu den Massekosten bzw. Masseschulden (§§ 58, 59 KO).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 255
BFH/NV 1995 S. 34 Nr. 5
IAAAA-95147

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BFH, Urteil v. 09.11.1994 - I R 5/94

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