Kunstpreis der Leipziger Volkszeitung (LVZ-Kunstpreis in Höhe von 10000 EUR) keine steuerbare Betriebseinnahme im Rahmen der
Einkünfte eines Malers aus freiberuflicher künstlerischer Tätigkeit
Leitsatz
Der nicht zweckgebundene Kunstpreis der Leipziger Volkszeitung, der als „Starthilfe für junge Künstler, die mit der Region
Leipzig verbunden sind, die bereits von sich reden gemacht haben, ohne jedoch arriviert zu sein”, konzipiert sowie mit der
Erstellung eines Katalogs und einer Ausstellung im Museum der bildenden Künste in Leipzig verbunden ist, stellt keine steuerbare
Betriebseinnahme im Rahmen der Einkünfte eines mit dem Preis ausgezeichneten Malers aus freiberuflicher künstlerischer Tätigkeit
dar.
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