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FG Münster Urteil v. - 14 K 1624/21 G

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 ; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1

Einkünfteermittlung

Frage der Gewerbesteuerpflicht einer aus Patentanwälten bestehenden GbR aufgrund Mithilfe ausländischer Patentanwälte zur Anmeldung und Zulassung von Rechten vor ausländischer Patentbehörde

Leitsatz

1. Eine aus Patentanwälten bestehende GbR erzielt keine gewerblichen Einkünfte, auch wenn sie für die Anmeldung und Zulassung von Rechten vor ausländischen Patentbehörden die Mithilfe ausländischer Patentanwälte in Anspruch nimmt, wenn die ausländischen Patentanwälte insoweit eine eigene Leistungspflicht gegenüber den Mandanten erfüllen und ein eigenständiges Vertragsverhältnis zwischen dem jeweiligen Mandanten und dem ausländischen Patentanwalt besteht.

2. Soweit die Mitunternehmer der Stpfl. für die Rechtezulassung vor ausländischen Patentbehörden die Mithilfe ausländischer Patentanwälte in Anspruch nehmen, führt dies nicht zu einer Umqualifizierung der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Fundstelle(n):
OAAAJ-60657

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FG Münster, Urteil v. 27.10.2023 - 14 K 1624/21 G

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