Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH: Darlehenslösung nicht mehr möglich!
Wird ein Einzelunternehmen steuerneutral in eine GmbH umgewandelt, fragt sich immer, wie das Eigenkapital des Einzelunternehmens verwendet bzw. verbucht wird. Ein geringer (meist nur symbolischer) Betrag wird für die Kapitalerhöhung bei der GmbH verwendet, der Rest wird üblicherweise in ein Darlehen des Gesellschafters an die GmbH umgewandelt. Dabei mussten bislang nur die steuerlichen Grenzen des § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 UmwStG beachtet werden. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze hat sich das geändert, da jetzt auch die Grenze des § 54 Abs. 4 UmwG einzuhalten ist, womit die Einräumung eines Darlehens faktisch unmöglich wird. Der Beitrag zeigt verschiedene Ausweichmöglichkeiten auf, wie das Ziel künftig auf anderen Wegen zu erreichen ist.
Am einfachsten ist es natürlich, kein Darlehen zu vereinbaren und im Rahmen der Ausgliederung das Kapital des Einzelunternehmens, soweit es nicht für die Kapitalerhöhung bei der GmbH verbraucht wird, in die Kapitalrücklage der GmbH einzustellen. Diese Rechtsfolge ergibt sich auch, wenn im Vertrag über die Ausgliederung zum Eigenkapital des Einzelunternehmens nichts geregelt worden ist (vgl. auch Bilit...BStBl 2003 I S. 366