Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Behandlung von Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts beim Realsplitting (BFH)
Prozesskosten zur Erlangung
nachehelichen Unterhalts sind privat veranlasst und stellen keine
(vorweggenommenen) Werbungskosten bei späteren Unterhaltseinkünften im Sinne
des
§ 22 Nr. 1a
EStG dar. Erst der mit Zustimmung des Empfängers gestellte
Antrag des Gebers gemäß
§ 10 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 EStG bewirkt eine
Umqualifizierung der Unterhaltsleistungen zu Sonderausgaben beim Geber und
steuerbaren Einkünften beim Empfänger und überführt sie rechtsgestaltend in den
steuerrechtlich relevanten Bereich (;
veröffentlicht am ).
Hintergrund: Sonstige Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 1a EStG in der im Streitjahr geltenden Fassung sind Einkünfte aus Leistungen und Zahlungen nach § 10 Abs. 1a EStG, soweit für diese die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug beim Leistungs- oder Zahlungsverpflich...