Zur Anerkennung der doppelten Haushaltsführung miteinander
verheirateter und beiderseits auswärts beschäftigter
Arbeitnehmer
Leitsatz
1. Die Anerkennung der doppelten
Haushaltsführung miteinander verheirateter und beidseits auswärts
beschäftigter und auch an ihrem jeweiligen Beschäftigungsort
wohnender Arbeitnehmer setzt nicht voraus, daß in ihrem gemeinsamen
Hausstand an ihrem Lebensmittelpunkt eine von ihnen abhängige
Zurechnungsperson lebt (Bestätigung der Rechtsprechung in dem Urteil vom
VI R 62/90,
BFHE 175, 430,
BStBl II 1995, 180).
2. Es bestehen Zweifel an der
Plausibilität der Pauschalen in den LStR für
Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung. Die
bisherigen Pauschalen sind von den Gerichten jedoch weiterhin für eine
Übergangszeit zu beachten.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 184 BFH/NV 1995 S. 20 Nr. 3 RAAAA-95118
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