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Einkommen-/Lohnsteuer | Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG bei VIP-Logen
(1) Die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Plätzen in einer VIP-Loge an Geschäftspartner und Arbeitnehmer ist eine Sachzuwendung, die nach § 37b EStG pauschal besteuert werden kann. (2) Gegenstand der Sachzuwendung ist die Überlassung des einzelnen Logenplatzes. Auf Leerplätze entfallende Aufwendungen sind deshalb nicht zu berücksichtigen. (3) Die Aufwendungen des Stpfl. für die überlassenen Plätze können im Wege sachgerechter Schätzung ermittelt werden. Entsprechendes gilt für den auf die Zuwendung entfallenden Werbeanteil (Bezug: § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 37b Abs. 1 Satz 2, § 37b Abs. 2 Satz 1 EStG).
(1) Nach § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG können Stpfl. die Einkommensteuer (für Nicht-Arbeitnehmer) einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten betrieblich veranlassten, ...