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Einkommensteuer | Kindergeld: Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bei Freiwilligendienst zwischen mehreren Ausbildungsabschnitten
(1) Der für die Zusammenfassung einzelner Ausbildungsabschnitte zu integrativen Teilen einer einheitlichen Ausbildung u. a. notwendige enge zeitliche Zusammenhang ist nur dann gewahrt, wenn das Kind den nächsten Teil der mehraktigen Ausbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufnimmt. (2) Der enge zeitliche Zusammenhang muss zwischen den Ausbildungsabschnitten bestehen. Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Ende eines Freiwilligendienstes i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG und dem Beginn eines weiteren Ausbildungsabschnitts genügt nicht (Bezug: § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, d EStG 2009; § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG 2012).
In den Fällen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG wird ein Kind nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums nur berücksichtigt, wenn es keiner Erwerbstätigkeit nachgeht ...BStBl 2015 II S. 152