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Umsatzsteuer | Zur Unternehmereigenschaft einer Holdinggesellschaft
Der Umstand, dass eine Holdinggesellschaft auch die Kosten für eigene Leistungsbezüge in das von den Tochtergesellschaften an sie zu zahlende Entgelt kalkulatorisch einbezieht, steht der Annahme, dass Leistungen gegen Entgelt erbracht werden und eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, nicht entgegen (Bezug: Art. 9 MwStSystRL; § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1, § 105 Abs. 2 Nr. 5, § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1, § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 116 Abs. 3 Satz 3, § 119 Nr. 6, § 135 Abs. 2 FGO).
Für das Vorliegen einer wirtschaftlichen Tätigkeit kommt es nicht auf die Zahl der Umsätze an, sondern darauf, ob sich eine Person wie ein Erzeuger, Händler oder Dienstleistender oder eine andere in Art. 9 MwStSystRL genannte Person verhält, so der BFH unter Verweis auf das EuGH-Urteil „AJFP Sibiu und DGRFP Braşov“ (...