Aufwendungen für die Anschaffung klimabedingter Kleidung im Zusammenhang mit einem beruflich veranlaßten Umzug vom Ausland in das Inland sind keine Werbungskosten
Leitsatz
Wer aus beruflichen Gründen umzieht, darf die Aufwendungen für die Anschaffung von Bekleidung, die wegen des mit dem Umzug verbundenen Klimawechsels erforderlich wird, nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen (Bestätigung der Rechtsprechung im Urteil vom VI R 55/89, BFHE 168, 83, BStBl II 1993, 192; gegen , BStBl I 1993, 247).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 17 BFH/NV 1994 S. 78 Nr. 11 JAAAA-95112
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