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Nachhaltigkeitsberichterstattung | Unsicherheit bei der Bestellung des Prüfers
Mit Blick auf die Rechtsunsicherheit bzgl. der Bestellung von Prüfern für Nachhaltigkeitsberichte, die sich durch das noch fehlende deutsche CSRD-Umsetzungsgesetz ergibt, bietet der Fachausschuss Recht des IDW eine Orientierungshilfe: Nach seiner Auffassung dürfen betroffene Unternehmen vor der Umsetzung der CSRD in deutsches Recht ihre Abschlussprüfer vorläufig auch für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte wählen und bestellen. Diese Maßnahme soll die Kontinuität und die Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung sichern, während legislative Klarheit noch aussteht.
Nach den Regelungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen große, kapitalmarktorientierte Unternehmen bereits für ab dem beginnende Geschäftsjahre – und damit bei kalenderjahrgleichen Geschäftsjahren für das a...