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BFH Urteil v. - VI R 2/92 BStBl 1995 II S. 137

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 5

Zum Werbungskostenabzug der Aufwendungen für Zwischenheimfahrten bei einer Einsatzwechseltätigkeit und Unterkunft am Ort der Einsatzstelle

Leitsatz

Hat ein Arbeitnehmer an einer auswärtigen wechselnden Einsatzstelle eine Unterkunft genommen, so kann er wählen, ob er die Aufwendungen für sämtliche Fahrten mit dem Kfz zwischen seiner Heimatwohnung und der Einsatzstelle nach den Grundsätzen der Einsatzwechseltätigkeit (tatsächliche Fahrtkosten für die ersten drei Monate) oder die notwendigen Mehraufwendungen nach den Grundsätzen der doppelten Haushaltsführung (nur eine Familienheimfahrt pro Woche, Unterkunftskosten, Verpflegungsmehraufwendungen) als Werbungskosten geltend machen will (Fortentwicklung der Rechtsprechung im Urteil vom VI R 85/85, BFHE 154, 59, BStBl II 1988, 990, auf Fälle der Einsatzwechseltätigkeit mit Unterkunft).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 137
BFH/NV 1995 S. 20 Nr. 3
KAAAA-95103

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BFH, Urteil v. 10.10.1994 - VI R 2/92

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