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BFH Urteil v. - IV R 53/91 BStBl 1995 II S. 112

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2EStG § 34AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2

Fällt die Darlehensforderung eines Kommanditisten, die Teil des Veräußerungspreises für seinen Mitunternehmeranteil ist, später wegen Vermögenslosigkeit der KG aus, wird sein Veräußerungsgewinn rückwirkend gemindert

Leitsatz

1. Scheidet ein Kommanditist mit negativem Kapitalkonto ohne Ausgleichsverpflichtung aus der KG aus und sind ihm die auf seinem Darlehenskonto ausgewiesenen Beträge zu zahlen, so gehört diese Forderung zu seinem Veräußerungserlös.

2. Fällt die Forderung später wegen Vermögenslosigkeit der KG aus, wird der Veräußerungsgewinn rückwirkend gemindert.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 112
BFH/NV 1995 S. 3 Nr. 1
LAAAA-95091

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BFH, Urteil v. 28.07.1994 - IV R 53/91

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