Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Instandsetzung eines
Gebäudes nach einem Brandschaden –Teleologische Reduktion des §
6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG bei Schadenseintritt nach Anschaffung –
Verdeckter Mangel als Brandursache – Werbungskostenabzug der Aufwendungen
zur unmittelbaren Beseitigung der Brandschäden – Abgrenzung zu
konstruktiven baulichen Maßnahmen
Leitsatz
Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten zur Beseitigung von Gebäudeschäden, die innerhalb von drei
Jahren nach der Anschaffung aufgrund eines – von der Elektroinstallation ausgehenden - Brandschadens entstanden sind, rechtfertigen
keine teleologische Reduktion der in § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG enthaltenen Regelvermutung für das Vorliegen anschaffungsnaher
Herstellungskosten, wenn ein bereits im Zeitpunkt der Anschaffung vorhandener verdeckter Mangel als Brandursache nicht ausgeschlossen
werden kann.
Demgegenüber sind die nicht für konstruktive bauliche Maßnahmen aufgewendeten Beträge zur unmittelbaren Beseitigung der Brandschäden
sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2024 S. 7 Nr. 43 GStB 2024 S. 371 Nr. 10 GStB 2024 S. 371 Nr. 10 LAAAJ-60123
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 28.11.2023 - 10 K 2184/20 E
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