Ein Lohnsteuerhilfeverein ist zur Hilfeleistung bei Erstellung der Einkommensteuererklärung nicht befugt, wenn im Einkommen Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus einer Beteiligung des Steuerpflichtigen als Mitunternehmer enthalten sind
Leitsatz
Ein Lohnsteuerhilfeverein ist zur Hilfeleistung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung nicht befugt, wenn in dem Einkommen Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus einer Beteiligung des Steuerpflichtigen als Mitunternehmer (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG) enthalten sind (Abgrenzung zum Urteil des Senats vom VII R 124/84; BFHE 151, 289, BStBl II 1988, 147).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1995 II Seite 10 BFH/NV 1995 S. 12 Nr. 2 AAAAA-95086
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