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BPatG Urteil v. - 6 Ni 1/17 (EP), verb. mit 6 Ni 12/17 (EP), verb.m. 6 Ni 27/18 (EP)

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 0 957 594 (Streitpatent), das auf die europäische Anmeldung 99102816.8 vom 26. Februar 1999 zurückgeht. Das Streitpatent nimmt die Priorität aus JP 12999598 vom 13. Mai 1998 in Anspruch. Die Anmeldung ist am 17. November 1999 als EP 0 957 594 A2 veröffentlicht worden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2021:220121U6Ni1.17EP.0

Fundstelle(n):
YAAAJ-60016

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BPatG, Urteil v. 22.01.2021 - 6 Ni 1/17 (EP), verb. mit 6 Ni 12/17 (EP), verb.m. 6 Ni 27/18 (EP)

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