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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerliche Zuordnungsentscheidung für steuerlich vertretene Unternehmer
Die Entscheidung über die umsatzsteuerliche Zuordnung eines gemischt genutzten Wirtschaftsguts zum Unternehmen kann bis zur gesetzlichen Abgabefrist für steuerlich vertretene Steuerpflichtige getroffen und dokumentiert werden, wenn der Unternehmer seine Umsatzsteuererklärung durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellen lässt. Für 2019 konnte daher die Zuordnungsentscheidung durch die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs in der Umsatzsteuererklärung für 2019 bis zum getroffen werden.
Der steuerlich vertretene Kläger erwarb im Jahr 2019 eine Photovoltaikanlage, deren Strom er privat sowie unternehmerisch nutzte. [i]Abgabe der Umsatzsteuererklärung für 2019 am 11.3.2021Er gab für 2019 keine Umsatzsteuervoranmeldungen ab, sondern übermittelte erst am seine Umsatzsteuer-Jahreserklärung für 2019,...