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NWB Nr. 9 vom Seite 573

Schadensersatzpflicht des Unternehmensberaters gegenüber dem Geschäftsführer

Prof. Dr. Stephan Arens

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 612Anknüpfend an die weitreichenden Pflichten von Geschäftsleitern juristischer Personen hat der , NWB JAAAG-37973) bereits im Jahr 2017 für Steuerberater weitgehende Hinweispflichten aufgestellt. Nunmehr hatte sich das OLG Bamberg (Urteil v.  - 2 U 38/22, NWB RAAAJ-47236) mit Hinweispflichten (und auch Schadensersatzpflichten) für die in der Praxis immer bedeutsamere vorinsolvenzliche Sanierungsberatung zu beschäftigen.

Hinweispflichten des Steuerberaters und Folgen einer Pflichtverletzung

[i]Prüfung, ob Umstände gegen eine Fortführung der Unternehmenstätigkeit stehenDer mit der Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH beauftragte Steuerberater ist verpflichtet zu prüfen, ob es auf der Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und der ihm sonst bekannten Umstände tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten gibt, die einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen. Diese Rechtsprechung ist (weitestgehend) in § 102 StaRUG aufgegangen.

[i]Hinweispflichtverletzung kann einen Schadensersatzanspruch auslösenBei Verletzung der Hinweis- und Warnpflicht kommt ein Schadensersatzanspruch des Mandanten gegen den Steuerberater in Betracht (§ 280 Abs. 1, § 675 BGB; BGH IX ZR 285/14). Der in Anspruc...

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