BFH - IV R 6/23 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO § 89 Abs 3 S 2
Rechtsfrage
Ist, wenn mehrere Personen eine verbindliche Auskunft betreffend denselben Sachverhalt -hier ein mehrstufiges Umwandlungsverfahren- beantragen und daraufhin das Finanzamt wort- und inhaltsgleiche verbindliche Auskünfte an jeden Antragsteller erteilt, gegen jeden Antragsteller eine Auskunftsgebühr festzusetzen, oder hat ein gemeinsamer Gebührenbescheid gegen alle Antragsteller als Gesamtschuldner zu ergehen? Ist der Anwendungsbereich von § 89 Abs. 3 Satz 2 AO auf die in § 1 Abs. 2 StAuskV genannten Fallgruppen beschränkt?
Antragsteller; Gebühr; Umwandlung; Verbindliche Auskunft
Fundstelle(n):
DStR 2025 S. 2142 Nr. 37
NWB-Eilnachricht Nr. 38/2025 S. 2586
PAAAJ-59816