Antrag; Feststellungsfrist; Gesetzesänderung; Rückwirkendes Ereignis; Sanierungsgewinn
Rechtsfrage
Führt ein Antrag auf Freistellung eines Sanierungsertrags nach § 52 Abs. 4a Satz 3 EStG in einem sogenannten Altfall (Schulderlass vor dem ) als rückwirkendes Ereignis im Sinne von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zum erneuten Anlaufen der Feststellungsfrist nach § 175 Abs. 1 Satz 2 AO? Ist § 52 Abs. 4a Satz 3 EStG einschränkend dahin auszulegen, dass eine Antragstellung nur bis zum Ablauf der Festsetzungs-/Feststellungsfrist möglich ist?
Gesetze: EStG § 3a Abs 4, EStG § 52 Abs 4a S 3, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.02.2024):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
HAAAJ-59810